Steueramt

Das Steueramt zieht in Rorschach die Steuern ein und beantwortet Fragen zu Staats-, Gemeinde-, direkten Bundes- und Grundsteuern. Reichen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht ein oder beantragen Sie rechtzeitig eine Fristerstreckung (bis 31.10. für unselbständig erwerbende Steuerpflichtige und 31.12. für selbständig erwerbende Steuerpflichtige).

Aufgaben

  • Auskünfte zu Staats- und Gemeindesteuern, direkter Bundessteuer und Grundsteuern
  • Entgegennahme und Prüfung von Steuererklärungen
  • Veranlagung und Steuerbezug (Rechnungen, Zahlungen, Mahnungen)

Kontakt

Personen

Leiter, Steueramt

Sachbearbeiter, Steueramt

Sachbearbeiterin, Steueramt

Leiter Stv., Steueramt

Online-Dienst