Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Stadt Rorschach. Hier entscheiden die Stimmberechtigten direkt über wichtige Geschäfte der Stadt.

Wann und wo?
  • Ordentliche Bürgerversammlung: jeweils vor dem 15. April
  • Ort: in der Regel im Stadthofsaal
  • Traktanden: Jahresrechnung, Budget (Voranschlag), Steuerfuss, Einsprachen gegen Einbürgerungsentscheide

Die genauen Daten und Traktanden werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Versammlung wird spätestens 12 Tage vorher angekündigt über:

  • die amtliche Publikationsplattform des Kantons
  • die Webseite der Stadt Rorschach

In dringenden Fällen kann die Frist auf 5 Tage verkürzt werden.

Ab der offiziellen Bekanntmachung stehen bis zur Versammlung u.a. bereit:

  • Jahresrechnung und Amtsbericht
  • Budget (Voranschlag)
  • Gutachten und Anträge des Stadtrats
  • Anträge der Geschäftsprüfungskommission (inkl. Minderheitsanträge)

Der Geschäftsbericht wird allen Haushaltungen zugestellt.

  • Stimmberechtigte Personen erhalten ihren Stimmausweis spätestens 8 Tage vor der Versammlung per Post. Er wird für den Eintritt und die Abstimmung benötigt.
  • Nicht Stimmberechtigte (z.B. Jugendliche, ausländische Staatsangehörige, Medienschaffende) können als Zuhörende teilnehmen. Sie dürfen nicht mitstimmen.
  • Die Versammlung wird vom Stadtpräsidenten geleitet.
  • Die Traktanden werden der Reihe nach behandelt; Änderungen der Reihenfolge kann die Versammlung beschliessen.
  • Zu jedem Geschäft gibt es eine Erläuterung und eine Diskussion. Stimmberechtigte können Anträge stellen (z.B. ändern, zurückweisen, verschieben, ablehnen).
  • Abgestimmt wird in der Regel offen durch Handerheben oder Aufstehen.

Nach Abschluss der Traktanden gibt es eine allgemeine Umfrage. Dort können Fragen und Anliegen von allgemeiner Bedeutung eingebracht werden.

  • Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 14 Tagen bei der Stadtkanzlei öffentlich auf.
  • In dieser Zeit können Stimmberechtigte und Betroffene Beschwerde gegen das Protokoll einreichen.
  • Wer eine Abstimmung wegen Rechtswidrigkeit oder Verfahrensfehlern anfechten möchte, kann innert 14 Tagen eine Abstimmungsbeschwerde beim zuständigen kantonalen Departement einreichen.

Kommende Bürgerversammlug

Vergangene Bürgerversammlungen

Zuständige Abteilung

Stadtkanzlei