Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Stadt Rorschach. Hier entscheiden die Stimmberechtigten direkt über wichtige Geschäfte der Stadt.
Wann und wo?
- Ordentliche Bürgerversammlung: jeweils vor dem 15. April
- Ort: in der Regel im Stadthofsaal
- Traktanden: Jahresrechnung, Budget (Voranschlag), Steuerfuss, Einsprachen gegen Einbürgerungsentscheide
Die genauen Daten und Traktanden werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wie erfahre ich von der Bürgerversammlung?
Die Versammlung wird spätestens 12 Tage vorher angekündigt über:
- die amtliche Publikationsplattform des Kantons
- die Webseite der Stadt Rorschach
In dringenden Fällen kann die Frist auf 5 Tage verkürzt werden.
Unterlagen zur Vorbereitung
Ab der offiziellen Bekanntmachung stehen bis zur Versammlung u.a. bereit:
- Jahresrechnung und Amtsbericht
- Budget (Voranschlag)
- Gutachten und Anträge des Stadtrats
- Anträge der Geschäftsprüfungskommission (inkl. Minderheitsanträge)
Der Geschäftsbericht wird allen Haushaltungen zugestellt.
Wer darf teilnehmen und abstimmen?
- Stimmberechtigte Personen erhalten ihren Stimmausweis spätestens 8 Tage vor der Versammlung per Post. Er wird für den Eintritt und die Abstimmung benötigt.
- Nicht Stimmberechtigte (z.B. Jugendliche, ausländische Staatsangehörige, Medienschaffende) können als Zuhörende teilnehmen. Sie dürfen nicht mitstimmen.
Wie läuft eine Bürgerversammlung ab?
- Die Versammlung wird vom Stadtpräsidenten geleitet.
- Die Traktanden werden der Reihe nach behandelt; Änderungen der Reihenfolge kann die Versammlung beschliessen.
- Zu jedem Geschäft gibt es eine Erläuterung und eine Diskussion. Stimmberechtigte können Anträge stellen (z.B. ändern, zurückweisen, verschieben, ablehnen).
- Abgestimmt wird in der Regel offen durch Handerheben oder Aufstehen.
Nach Abschluss der Traktanden gibt es eine allgemeine Umfrage. Dort können Fragen und Anliegen von allgemeiner Bedeutung eingebracht werden.
Protokoll und Beschwerden
- Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 14 Tagen bei der Stadtkanzlei öffentlich auf.
- In dieser Zeit können Stimmberechtigte und Betroffene Beschwerde gegen das Protokoll einreichen.
- Wer eine Abstimmung wegen Rechtswidrigkeit oder Verfahrensfehlern anfechten möchte, kann innert 14 Tagen eine Abstimmungsbeschwerde beim zuständigen kantonalen Departement einreichen.