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Sondernutzungsplan Mariabergstrasse rechtskräftig

27. Juni 2024

Nach den Rekursen Feldmühle und Stadtbahnhof Süd konnte nun auch die Beschwerde gegen den Sondernutzungsplan Mariabergstrasse und die dazugehörige Baubewilligung gütlich erledigt werden. Auch diese Erlasse sind damit rechtskräftig.

Der Sondernutzungsplan Mariabergstrasse sieht im Innenhof von Kirch- und Mariabergstrasse den Bau eines winkelförmigen Gebäudes, bestehend aus drei Baukörpern, vor. Das Baubewilligungsverfahren lief parallel zum Erlass des Sondernutzungsplanes.

Die öffentliche Auflage erfolgte im Herbst 2020. Nach dem Einspracheverfahren auf Gemeindeebene fällte das kantonale Bau- und Umweltdepartement am 7. Juli 2023 den Rekursentscheid. Gegen diesen erhob die Rekurrentin Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Mit der gütlichen Einigung wurde diese Beschwerde nun gegenstandslos. Der Sondernutzungsplan und die Baubewilligung konnten damit in Rechtskraft erwachsen.

Der Stadtrat nahm davon an seiner letzten Sitzung erfreut Kenntnis.