Kleinboothafen

Der Kleinboothafen gehört der Stadt Rorschach und wird durch die Abteilung Liegenschaften und Parkierung verwaltet und beaufsichtigt.

Liegeplätze und Bootstypen

Im Kleinboothafen gibt es zwei Arten von Liegeplätzen:

  • Liegeplätze mit Anbindepfählen
  • Liegeplätze mit Ketten (ausschliesslich für mastenlose Boote)

Für einen Standard-Liegeplatz gelten (gemäss Mietvertrag) folgende Richtwerte:

  • max. Breite: 1.90 m
  • max. Länge: 6.00 m
  • max. Motorenstärke: 50 PS

So kommen Sie zu einem Liegeplatz

Wer einen Liegeplatz mieten möchte, reicht eine schriftliche Bewerbung bei der Abteilung Liegenschaften und Parkierung ein. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach Eingangsdatum. Personen mit Wohnsitz in Rorschach werden dabei in der Regel bevorzugt. Für nicht sofort verfügbare Plätze führt die Stadt eine Warteliste.

Mietvertrag und Kosten

Die Stadt schliesst für jeden Liegeplatz einen privatrechtlichen Mietvertrag ab. Der Vertrag läuft unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Jahresende beendet werden.

Der Mietzins setzt sich zusammen aus:

  • der jährlichen Liegeplatzmiete (im Vertrag: CHF 1’800.– pro Jahr)
  • einem Anteil an der kantonalen Nutzungsentschädigung

Einheimische erhalten einen Rabatt von einem Drittel (massgebend ist der Status zum Zeitpunkt der jährlichen Rechnungsstellung).

Wichtige Regeln für einen sicheren und gepflegten Hafen

Damit sich alle wohlfühlen und die Anlage in gutem Zustand bleibt, gelten klare Regeln:

  • Untervermietung ist nicht erlaubt.
  • Boote müssen korrekt vertäut und gepflegt werden.
  • Liegeplätze sollen bis 31. Mai belegt sein (Ausnahmen sind auf Gesuch möglich).
  • Baden und Fischen sind im Hafenbecken und bei der Hafeneinfahrt verboten (Fischen von der äusseren Mole ist erlaubt).
  • Fahrzeuge bitte auf den öffentlichen Parkplätzen beim Hafen parkieren; Fahrräder und ähnliche Fahrzeuge nicht auf Mole oder Gehwegen abstellen.
  • An Steckdosen dürfen nur Geräte mit einwandfreier Schutz-Erdung angeschlossen werden.

Die Nutzung des Hafens erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

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