Abgasmessungen von Feuerungen

Abgasmessungen von Feuerungen

Worum geht es?

Damit Feuerungen (Öl, Gas, Holz) sauber und effizient laufen, müssen die Abgase regelmässig kontrolliert werden, und zwar wie folgt:

Öl- und Gasfeuerungen bis 1 MW

  • Die Abgase der Ölheizung werden alle 2 Jahre und die der Gasheizung alle 4 Jahre ausgemessen.
  • Dank den Kontrollen wurden grosse Verbesserungen bei den Emissionen von Feuerungen erzielt.
  • Dies hat entscheidend zur Abnahme der Stickoxid- und Feinstaub Konzentration in der Aussenluft beigetragen

Holzfeuerungen bis 70 kW

  • Holzfeuerungen tragen während der Heizsaison insbesondere bezüglich Feinstaub und Russ erheblich zur Luftbelastung bei.
    Alle Holzfeuerungen unterstehen einer visuellen Kontrollpflicht, die durch den Kaminfeger periodisch durchgeführt wird.
    Bei Holzheizkesseln muss die Einhaltung der Grenzwerte alle 4 Jahre, bei Restholzfeuerungen alle 2 Jahre mit Emissionsmessungen sichergestellt werden.
  • Relevante Bestimmungen für die Zulassung und den Vollzug der Holzfeuerungen:
    • Zulassung von Neuanlagen (Leistungserklärung, Staubabscheidesystem oder Abnahmemessung vor Ort)
    • Speicherpflicht für alle Holzheizkessel
    • Brennstoffqualität
    • Visuelle Kontrolle bei Einzelraumfeuerungen
    • Messpflicht für Holzheizkessel
    • Sanierungen (Emissionsgrenzwerte, Wärmespeicher)
  • Es braucht keine speziellen Unterlagen.
  • Der Feuerungskontrolleur meldet sich zu gegebener Zeit selbständig bei den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern an.
  • Die Abgasmessung führt ein zugelassener Feuerungskontrolleur durch.
  • Broschüren: info.afu@sg.ch
  • Die Kosten richten sich nach der Grösse der Anlage und dem Aufwand des Fachbetriebs.
  • Messung dauert in der Regel 120 Minuten.

Zuständige Abteilung