Adressauskunft

Adressauskunft

Worum geht es?

Sie können beim Einwohneramt eine Auskunft zur Adresse einer Person erhalten. Dafür ist ein begründetes Interesse nötig (z. B. für rechtliche, amtliche oder wichtige private Angelegenheiten). Ohne diesen Nachweis darf das Einwohneramt keine Auskunft geben.

  • Vollständig ausgefülltes Formular (Angaben zur gesuchten Person)
  • Interessennachweis (z. B. Vertrag, Betreibungsunterlagen, amtliches Schreiben)

Amtsstellen, Krankenkassen, Ausgleichskassen (etc.) erhalten die Auskunft kostenlos per E-Mail.

  • Formular online ausfüllen (nur in Kombination mit Online-Zahlung, keine Rechnungsstellung) oder schriftlich einreichen.
  • Interessennachweis elektronisch hochladen, per Post oder E-Mail an das Front-Office senden.
  • Nach Prüfung erhalten Sie die gewünschte Adresse per E-Mail.
  • CHF 15.00 pro Auskunft
  • kostenlos für Amtsstellen, Krankenkassen, Ausgleichskassen (etc.)
  • Erledigung in der Regel innert wenigen Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen.
  • Gesuch ausfüllen, online Zahlen und einreichen
Adressauskunftsbegehren
Hinweis zur Zahlung

Unsere Online-Zahlung wird aktuell überarbeitet und steht im Moment nicht zur Verfügung.

Bei kostenpflichtigen Bestellungen erhalten Sie automatisch eine Rechnung. Kostenfreie Angebote sind davon selbstverständlich nicht betroffen.

Die Online-Zahlung wird schon bald wieder verfügbar sein.

Zuständige Abteilung