AHV-Altersrente

AHV-Altersrente

Worum geht es?

Jede Person mit mindestens einem vollen Beitragsjahr hat Anspruch auf eine Altersrente.

  • Mindestens 1 Beitragsjahr (z. B. durch eigene Arbeit, Beiträge des Ehepartners oder Erziehungs-/Betreuungsgutschriften)
  • Die Anmeldung können Sie über die Online-Formulare der SVA St. Gallen ausfüllen. Es ist empfehlenswert, sich drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn anzumelden.
  • Die Ausgleichskasse prüft Ihre Anmeldung.
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • Informationen und Formulare bei der SVA St. Gallen beschaffen

Zuständige Abteilung