AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige

AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige

Worum geht es?

Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten.

Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Rente führen.

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite der SVA St. Gallen.

  • Die Anmeldung können Sie über die Online-Formulare der SVA St. Gallen ausfüllen.
  • Die SVA St. Gallen prüft Ihre Anmeldung.
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • Informationen und Formulare erhalten bei der SVA St. Gallen beschaffen

Zuständige Abteilung