AHV-Beitragspflicht

AHV-Beitragspflicht

Worum geht es?

Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.

Obligatorisch bei der AHV versichert sind:

  • alle Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind.
  • alle Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie Studierende, Invalide, Rentner und Rentnerinnen, Hausfrauen und Hausmänner.

Beitragspflichtig sind alle Personen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres, die bei der AHV versichert sind. Die Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden durch die Arbeit­gebenden abgerechnet.

Die Jahreseinkommen, von denen die Versicherten ihre Beiträge an die AHV leisten, dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung. Deshalb führen die Ausgleichskassen für jede beitragspflichtige Person ein so genanntes Individuelles Konto (IK).

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite der SVA St. Gallen.

  • Die Anmeldung können Sie über die Online-Formulare der SVA St. Gallen ausfüllen.
  • Die Ausgleichskasse prüft und berechnet die Beiträge.
  • Die Beitragshöhe hängt von Einkommen und Situation ab.
  • Die Berechnung erfolgt durch die zuständige Ausgleichskasse.
  • Informationen und Formulare bei der SVA St. Gallen beschaffen

Zuständige Abteilung