Alimentenbevorschussung & Inkassohilfe

Alimentenbevorschussung & Inkassohilfe

Worum geht es?
  • Alimentenbevorschussung: Die Stadt zahlt vorübergehend die Alimente für das Kind, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt.
  • Inkassohilfe: Wir fordern unbezahlte Unterhaltsbeiträge (auch den nachehelichen Unterhalt) und Kinderzulagen beim zahlungspflichtigen Elternteil ein – kostenlos.

Melden können sich:

  • der obhutsberechtigte Elternteil
  • das mündige (volljährige) Kind
  • der geschiedene Ehegatte
  • Nachweis der Unterhaltspflicht (z. B. Gerichtsurteil oder genehmigte Vereinbarung)
  • Angaben zum Zahlungsverzug (z. B. Kontoauszüge, Mahnungen)
  • Personen- und Kontodaten (Kind/Elternteil, IBAN)
  • Kontaktangaben des unterhaltspflichtigen Elternteils (falls vorhanden)
  • Melden: Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen (Telefon/Schalter/E-Mail). Sie werden von uns informiert, welche Dokument in Ihrer Situation einzureichen sind.
  • Gesuch ausfüllen und mit den Unterlagen per Mail oder persönlich am Schalter einreichen:
  • Prüfung & Entscheid: Wir prüfen Anspruch auf Vorschuss oder Inkassohilfe.
  • Umsetzung:
    • Bei Vorschuss: Auszahlung an den berechtigten Elternteil bzw. ans Kind.
    • Bei Inkasso: Wir treiben die Beiträge beim unterhaltspflichtigen Elternteil ein.
  • Information: Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung zu Entscheid und nächste Schritte.

Hinweise

  • Kinderzulagen werden nicht bevorschusst, können aber via Inkassohilfe eingefordert werden.
  • Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
  • Persönliche Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt (Telefon oder Empfang).
  • Kosten: Die Unterstützung ist unentgeltlich (gemäss GIVU).
  • Dauer: Je nach Fall und Unterlagen. Vorschüsse erfolgen frühestens ab dem Entscheid oder drei Monate vor der Antragsstellung
  • Leistung wählen: Entscheiden, ob Sie Alimentenbevorschussung (für Kinder-Alimente) oder Inkassohilfe (Beiträge/Kinderzulagen einfordern) benötigen.
  • Unterlagen zusammenstellen gemäss Checkliste im Download
  • Antrag ausfüllen
  • Antrag einreichen: Online hochladen oder am Empfang des Sozialamtes abgeben.
  • Rückmeldung abwarten: Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie schriftlich über den Entscheid.

Zuständige Abteilung