Asylwesen

Asylwesen

Worum geht es?

Der Trägerverein für Integrationsprojekte (TISG) teilt Personen mit Bleiberecht den Gemeinden zu. In Rorschach ist das Sozialamt für deren Begleitung zuständig. Wir bieten finanzielle Unterstützung, Unterkunft sowie soziale und berufliche Integration/Beratung.

Sofern Sie vom Trägerverein für Integrationsprojekte der Stadt Rorschach zugeteilt wurden, dürfen Sie sich gerne am Schalter des Sozialamtes melden. Dort erhalten Sie die weiteren Informationen.

Sie besitzen einen Ausweis für vorläufige aufgenommene Personen (F) oder einen Schutzstatus S und möchten gerne innerhalb des Kantons St. Gallen nach Rorschach umziehen? Die unten aufgeführten Informationen helfen Ihnen dabei.

Ein Umzug nach Rorschach mit einen Ausweis F/S ist erst nach Zustimmung des Sozialamtes Rorschach möglich. Für die Prüfung Ihres Zuzuges sind folgende Kriterien abzuklären und entsprechende Unterlagen einzureichen:

  • Arbeitsvertrag, glaubwürdiges und unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Lohnabrechnung der letzten 6 Monate, Lohn muss zwingend Lebensunterhalt decken
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate, von allen Konten (Privatkonto, Sparkonto, etc.)
  • Bestätigung über bestandene Probezeit des Arbeitsgebers oder Lohnausweis des Folgemonats nach Beendigung der Probezeit, Probezeit muss erfolgreich absolviert worden sein
  • Bestätigung des derzeitigen Wohnortes über Sozialhilfeunabhängigkeit, es darf keine Sozialhilfeunterstützung vorhanden sein
  • Sie sind finanziell unabhängig und möchten nach Rorschach ziehen.
  • Sie reichen die für den Antrag auf Umzug notwendigen Unterlagen beim Sozialamt Rorschach ein.
  • Das Sozialamt prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob ein Umzug nach Rorschach möglich ist.
  • Sie werden direkt vom Sozialamt über den Entscheid informiert
  • Beratung ist kostenlos.
  • Sämtliche Unterlagen für die Prüfung Ihres Antrages auf Umzug dem Sozialamt einreichen

Zuständige Abteilung