Baumfällung & Rodungen

Baumfällung & Rodungen

Worum geht es?

Eine stattliche Anzahl von Bäumen und Grünflächen in Rorschach sind geschützt. Sie sind grundsätzlich zu erhalten dürfen nur in Ausnahmen basierend auf einer Bewilligung gefällt oder entfernt werden.

  • Angaben zum betroffenen Baum / zur Fläche
  • Falls vorhanden: Fotos oder Pläne
  • Formular „Baugesuch“ (weil die Fällung wie ein Baugesuch behandelt wird)
  • Prüfen Sie im Gemeindeinformationssystem (GIS), ob Ihr Baum geschützt ist (Wald, Schutzverordnung und Sondernutzungspläne).
  • Falls unklar: Kontaktieren Sie den Bereich Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Baubewilligungen.
  • Reichen Sie ein Baugesuch für die Baumfällung ein.
  • Der Stadtrat prüft den Antrag. Die Fällung wird wie ein Bauprojekt öffentlich aufgelegt.
  • Mit der Bewilligung wird über die Ersatzpflanzung entschieden.

Wichtig zu wissen

  • Ohne Bewilligung gefällte Bäume müssen ersetzt und der Verursacher verzeigt werden (Strafanzeige).
  • Gebühren: abhängig vom Verfahren (genaue Auskunft gibt Bau und Stadtentwicklung)
  • Dauer: wie bei einem Baugesuch, meist mehrere Wochen
  • Bei Fragen hilft Ihnen die Abteilung Baubewilligungen weiter

Zuständige Abteilung