Betreibungsbegehren

Betreibungsbegehren

Worum geht es?

Mit einem Betreibungsbegehren starten Sie ein Betreibungsverfahren gegen eine Person oder ein Unternehmen, das Ihnen Geld schuldet. Zuständig ist immer das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners bzw. am Sitz der Firma.

  • Genaue Adresse des Schuldners oder Sitz der Firma
  • Formular für das Betreibungsbegehren
  • Formular online bei easygov.swiss ausfüllen
  • Zuständiges Betreibungsamt wird automatisch ermittelt
  • Formular ausdrucken und unterschrieben per Post an das Betreibungsamt schicken
  • Für das Betreibungsbegehren fallen Gebühren an (abhängig von der Höhe der Forderung).
  • Die Bearbeitung dauert wenige Tage.

Zuständige Abteilung