Einbürgerung

Einbürgerung

Worum geht es?

Wer Schweizer Bürgerin oder Bürger werden möchte, muss ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Dieses ist durch Bund, Kanton und Gemeinde geregelt.

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Wohnsitz in der Schweiz seit mindestens 10 Jahren, davon 5 Jahre ununterbrochen im Kanton St. Gallen und in Rorschach
  • Integration, das heisst Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Respektierung der Werte der Bundesverfassung
  • Gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1, mündlich und schriftlich)
  • Teilnahme an einem Staatskundekurs und erfolgreiche Absolvierung Staatskundetest
  • Geordnete finanzielle Verhältnisse
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung
  • Integration und Vertrautheit mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen sowie Interesse am öffentlichen Geschehen

Für Jugendliche: Wer in der Schweiz aufgewachsen ist und hier die Schule besucht hat, kann bis zum 20. Geburtstag ein Gesuch um besondere Einbürgerung stellen.

  • Gesuch einreichen bei der Stadtkanzlei (Formulare online oder im Front-Office und bei der Stadtkanzlei erhältlich)
  • Prüfung durch die Stadtkanzlei
  • Einladung zum Einbürgerungsgespräch
  • Entscheid durch Einbürgerungsrat
  • bei positiver Beurteilung durch Einbürgerungsrat Weiterleitung des Gesuchs an den Kanton St. Gallen und an den Bund
  • abschliessender Entscheid über die Einbürgerung
  • Die Kosten richten sich nach dem Gebührentarif.
  • Die Dauer hängt von der Art des Verfahrens und der persönlichen Situation ab (mindestens 1 – 1,5 Jahre).
  • Gesuchformulare herunterladen und ausfüllen.
  • Schriftliche Referenzen einholen.
  • Zusätzliche Unterlagen besorgen und Gesuch vollständig einreichen (Beachten Sie unbedingt das Merkblatt „Beilagen zum Einbürgerungsgesuch“. Unvollständige Gesuche werden nicht entgegen genommen oder zurück gesandt).
  • Persönliche Beratung: Stadtkanzlei Rorschach

Zuständige Abteilung