Einbürgerung

Einbürgerung

Worum geht es?

Wer Schweizer Bürgerin oder Bürger werden möchte, muss ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Dieses ist durch Bund, Kanton und Gemeinde geregelt.

  • Niederlassungsbewilligung C.
  • Wohnsitz in der Schweiz seit mindestens 10 Jahren, davon 5 Jahre ununterbrochen im Kanton St. Gallen und in Rorschach
  • Integration, das heisst Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Respektierung der Werte der Bundesverfassung.
  • Gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1, mündlich und schriftlich).
  • Teilnahme an einem Staatskundekurs.
  • Geordnete finanzielle Verhältnisse.
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung.
  • Integration und Vertrautheit mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen sowie Interesse am öffentlichen Geschehen.

Für Jugendliche: Wer in der Schweiz aufgewachsen ist und hier die Schule besucht hat, kann bis zum 20. Geburtstag ein Gesuch um besondere Einbürgerung stellen.

  • Gesuch einreichen bei der Stadtkanzlei (Formulare online oder im Front-Office und bei der Stadtkanzlei erhältlich)
  • Prüfung durch durch die Stadt
  • Einladung zum Einbürgerungsgespräch
  • Entscheid durch Einbürgerungsrat
  • Weiterleitung des Gesuchs an den Kanton St. Gallen und an den Bund (bei positiver Beurteilung durch Einbürgerungsrat)
  • abschliessender Entscheid über die Einbürgerung
  • Die Kosten richten sich nach dem Tarif und werden im Verfahren bekannt gegeben
  • Die Dauer hängt von der Art des Verfahrens und der persönlichen Situation ab (mindestens 1 – 1,5 Jahre)
  • Gesuchformulare herunterladen, ausfüllen und einreichen
  • Persönliche Beratung: Stadtkanzlei Rorschach

Zuständige Abteilung