Elternschaftsbeiträge

Elternschaftsbeiträge

Worum geht es?

Elternschaftsbeiträge sind finanzielle Hilfe für Eltern nach der Geburt. Sie gelten nach dem St. Galler Recht und werden von der Wohnsitzgemeinde ausgerichtet.

Für eine Unterstützung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie wohnen in Rorschach.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Ihr anrechenbares Einkommen und Vermögen (Mutter und Ehemann/Partner) reicht nicht für den Lebensunterhalt.
  • Sie beziehen keine Sozialhilfe.
  • Kontakt aufnehmen mit dem Sozialamt Rorschach (Telefon, E-Mail oder am Schalter)
  • Kurze Vorprüfung: Wohnen, Situation, Unterlagen
  • Antrag stellen (Formular ausfüllen, Belege einreichen), siehe Link unten
  • Prüfung & Entscheid durch das Sozialamt.
  • Auszahlung der Beiträge gemäss Verfügung für maximal sechs Monate und Sozialberatung als Vorbereitung für die Zeit nach Abschluss des Anspruchs auf Elternschaftsbeiträge
  • Weiterbetreuung in der Sozialhilfe oder Abschluss des Verfahrens

Weitere Informationen zu Elternschaftsbeiträgen wie Merkblätter und Checklisten sowie das Antragsformular finden Sie unter https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/soziales/familie/elternschaftsbeitraege.html

  • Beratung und Antrag: kostenlos.
  • Bearbeitung: so schnell wie möglich; wir melden uns, wenn Unterlagen fehlen.
  • Termin vereinbaren / Anfrage starten

Zuständige Abteilung