Erbbescheinigung

Erbbescheinigung

Worum geht es?

Mit einer Erbbescheinigung wird bestätigt, wer die gesetzlichen oder eingesetzten Erben einer verstorbenen Person sind. Sie brauchen diese Bescheinigung, um zum Beispiel bei Banken, Ämtern oder Gläubigern nachzuweisen, dass Sie erbberechtigt sind.

Zuständig ist das Amtsnotariat St. Gallen:

Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27, Postfach 844, 9001 St. Gallen
+41 58 229 37 24
info.afhn@sg.ch
www.sg.ch

  • Antrag auf Erbbescheinigung
  • Nachweise zur Erbberechtigung (z. B. Testament, Erbvertrag, amtliche Unterlagen)

Genaue Unterlagen erfahren Sie direkt beim Amtsnotariat.

  • Antrag beim Amtsnotariat einreichen
  • Prüfung der Unterlagen
  • Ausstellung der Erbbescheinigung
  • Die Gebühren und Bearbeitungszeit hängen vom Einzelfall ab.
  • Bitte direkt beim Amtsnotariat nachfragen.
  • Kontaktieren Sie das Amtsnotariat für die benötigten Unterlagen und das Formular.