Fasnachtsdekoration

Fasnachtsdekoration

Worum geht es?

Wer während der Fasnacht eine besondere Dekoration anbringen will (z. B. in einem Lokal oder Vereinsraum), benötigt dafür eine Bewilligung der Stadt.

Es gelten folgende Regeln:

  • Dekoration & Sicherheit
    • Keine pornografischen Aufschriften oder Bilder
    • Elektroinstallationen nur durch Fachbetriebe
    • Vorgaben der Baupolizei und des Feuerschutzes sind einzuhalten
  • Gastwirtschaft & Preise
    • Gastwirtschaftsgesetz gilt auch während der Fasnacht
    • Preislisten müssen am Tag der Dekorationseröffnung bereitliegen
    • Mindestens drei alkoholfreie Getränke müssen günstiger sein als das billigste alkoholhaltige Getränk
  • Personal
    • Für ausländisches Personal ist eine Arbeitsbewilligung nötig
  • Filmvorführungen
  • Schliessungszeiten während der Fasnacht
    • Schmutziger Donnerstag: Freinacht (keine Sperrstunde)
    • Freitag bis Montag: Freinacht (keine Sperrstunde)
    • Fasnachtsdienstag: 24.00 Uhr
  • Angaben zum Lokal / Raum
  • Angaben zur Dekoration
  • Ggf. Bewilligungen für Elektroinstallationen, Filme oder ausländisches Personal
  • Formular „Gesuch um Bewilligung einer Fasnachtsdekoration“ ausfüllen
  • Bei der Stadtverwaltung einreichen
  • Rückmeldung / Bewilligung erhalten
  • Abhängig vom Aufwand und der Art der Bewilligung
  • Bewilligung sollte rechtzeitig vor Fasnachtsbeginn beantragt werden
  • Gesuch ausfüllen und einreichen

Zuständige Abteilung