Feuerwerk Verkaufsbewilligung

Feuerwerk Verkaufsbewilligung

Worum geht es?

Wer Feuerwerk verkaufen möchte, braucht dafür eine Bewilligung der Stadt.

  • ausgefülltes Gesuchsformular
  • Angaben zum Verkaufsstandort und zur Lagerung
  • Gesuch bei der Stadt einreichen (online oder schriftlich).
  • Prüfung durch die Stadt.
  • Bei Erfüllung der Auflagen: Erteilung der Bewilligung.

Wichtig:

Der Verkauf von Feuerwerk ist einzig während folgenden Zeiten erlaubt:

  • höchstens 14 Tage vor dem 1. August
  • höchstens 5 Tage vor Silvester

Für Lagerung und Verkauf gelten strenge Sicherheitsvorschriften.

  • Gebühren: CHF 100.00
  • Bewilligung wird nach Prüfung innert weniger Tage erteilt
  • Gesuch ausfüllen und einreichen

Zuständige Abteilung