Fortsetzung der Betreibung

Fortsetzung der Betreibung

Worum geht es?

Wenn jemand trotz Zahlungsbefehl nicht bezahlt, keinen Rechtsvorschlag erhebt oder der Gläubiger den Rechtsvorschlag beseitigt hat, kann die Betreibung fortgesetzt werden.

  • Das ausgefüllte Formular «Fortsetzungsbegehren»
  • Formular online bei easygov.swiss ausfüllen und beim zuständigen Betreibungsamt einreichen
  • Das Betreibungsamt stellt dann je nach Schuldnerart aus:
    • Privatperson ohne Handelsregistereintrag: Pfändungsankündigung
    • Gesellschaft oder Privatperson mit Handelsregistereintrag: Konkursandrohung
  • Es fallen Gebühren des Betreibungsamts an (je nach Fall unterschiedlich).
  • Die Dauer hängt vom weiteren Verfahren ab.

Zum Online-Formular auf easygov.swiss

Zuständige Abteilung