Gastwirtschaftspatent für einen Anlass

Gastwirtschaftspatent für einen Anlass

Worum geht es?

Wenn Sie bei einem öffentlichen Anlass Essen oder Getränke verkaufen, brauchen Sie ein Gastwirtschaftspatent für einen Anlass (früher: Festwirtschaftspatent).

  • Sie müssen volljährig und handlungsfähig sein
  • Sie müssen zuverlässig sein und Gewähr für eine einwandfreie Führung bieten.
  • Der Anlass darf keine Vorschriften verletzen (Bau, Brandschutz, Lebensmittel)
  • Gesuch spätestens 4 Tage vor dem Anlass bei der Stadtkanzlei einreichen
  • Formular ausfüllen und unterschreiben
  • Stadt prüft die Voraussetzungen
  • Patent wird für den Anlass erteilt
  • Gebühren: kostenlos
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage
  • Gesuch ausfüllen und einreichen

Zuständige Abteilung