Gastwirtschaftspatent für einen Betrieb

Gastwirtschaftspatent für einen Betrieb

Worum geht es?

Wer in Rorschach ein Restaurant, eine Bar oder ein Café führen will, braucht ein Gastwirtschaftspatent. Dieses erteilt die Stadt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Für das Gesuch müssen Sie einreichen:

  • ausgefülltes Gesuchsformular
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag, sofern nicht in Rorschach wohnhaft (nicht älter als 3 Monate, ausgestellt von der Wohnortsgemeinde)
  • Nachweis über die notwendigen Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention (Ausweise, Arbeitszeugnisse, Prüfungsbestätigungen etc.)
  • Bestätigung über die Nutzungsberechtigung (Mietvertrag)
  • Arbeitsvertrag (im Angestelltenverhältnis)
  • Gesuch frühzeitig, spätestens 4 Wochen vor Eröffnung, bei der Stadtkanzlei einreichen
  • Stadtkanzlei prüft die Unterlagen und macht bei Bedarf weitere Abklärungen
  • Danach entscheidet die Stadt über die Erteilung des Patents

Wichtig zu wissen:

  • Sie müssen handlungsfähig und charakterlich geeignet sein.
  • Es darf keine schwerwiegenden Verstösse gegen das Gastwirtschaftsgesetz in den letzten 2 Jahren geben.
  • Bei einer Umnutzung eines Raumes (z. B. Laden wird Restaurant) braucht es zusätzlich ein Baugesuch. Das Baubewilligungsverfahren dauert in der Regel 2–3 Monate.
  • CHF 750.00 (bei erstmaliger Erteilung für ein Jahr, anschliessend für drei Jahre)
  • Die Ausstellung des Gastwirtschaftspatents dauert nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen wenige Tage.
  • Gesuch ausfüllen und einreichen

Zuständige Abteilung