Geburtsanmeldung

Geburtsanmeldung

Worum geht es?

Die Anmeldung einer Geburt muss beim Zivilstandsamt am Geburtsort erfolgen. In den meisten Fällen übernimmt das Spital, das Geburtshaus oder eine anwesende Hebamme diese Aufgabe, aber bei einer Geburt ausserhalb einer medizinischen Einrichtung müssen die Eltern die Meldung selbst vornehmen.

Vor der Geburt

  • Mit den Spitalunterlagen erhalten Sie das Formular „Geburtsanmeldung“
  • Füllen Sie das Formular aus und geben Sie es mit dem Familienausweis bei der Hebamme ab.
  • Haben Sie keinen schweizerischen Familienausweis? Dann melden Sie sich frühzeitig beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen nötig sind für die Ausstellung eines Familienausweises.

Nach der Geburt

  • Spital oder Geburtshaus: Die Verwaltung meldet die Geburt direkt ans Zivilstandsamt des Geburtsortes.
  • Hausgeburt im Zivilstandskreis Rorschach: Melden Sie die Geburt innerhalb von 3 Tagen beim Zivilstandsamt Rorschach. Bringen Sie mit:
  • ausgefüllte und von der Hebamme unterschriebene Geburtsanmeldung
  • Familienausweis
  • Ausweis (Pass oder ID)
  • Nach der Beurkundung macht das Zivilstandsamt direkt eine Meldung an das Einwohneramt des Wohnortes. Einen Geburtsschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes.
  • Sind die Eltern nicht verheiratet und der Vater will das Kind anerkennen?
    Dann informieren Sie sich in der Dienstleistung „Kindesanerkennung“. Dort erfahren Sie die nötigen Schritte.
  • Das Verfahren ist kostenlos
  • Gebühren entstehen nur, wenn Sie Urkunden bestellen (siehe Dienstleistung «Geburtsschein bestellen)
  • Fragen? Wenden Sie sich ans Zivilstandsamt Rorschach.

Zuständige Abteilung