Grabarbeiten / Inanspruchnahme öffentlicher Grund

Grabarbeiten / Inanspruchnahme öffentlicher Grund

Worum geht es?

Wer auf öffentlichem Grund (z. B. Strassen, Trottoirs, Plätze) graben oder Fläche nutzen möchte, braucht eine Bewilligung der Stadt.

  • Angaben zu Ort, Dauer und Art der Arbeiten
  • Pläne oder Skizzen
  • Kontaktangaben der verantwortlichen Firma/Person
  • Gesuch bei der Stadtverwaltung einreichen (Formular/Anfrage).
  • Prüfung durch die zuständige Stelle.
  • Bewilligung mit Auflagen (z. B. Verkehrssicherung, Wiederherstellung).
  • Nach Abschluss: Rückmeldung und Abnahme durch die Stadt.
  • Die Kosten für die Reparatur müssen Sie als Gesuchstellerin / Gesuchsteller selber bezahlen.
  • Bearbeitungszeit: in der Regel wenige Arbeitstage.
  • Gesuch ausfüllen und einreichen

Zuständige Abteilung