Grundstückschätzung

Grundstückschätzung

Worum geht es?

Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung St. Gallen GVSG versichert. Dafür wird jedes Grundstück mindestens alle 10 Jahre amtlich geschätzt. Auch Neubauten oder Umbauten müssen gemeldet werden.

  • Bei Neubauten oder Umbauten: Baukostenabrechnung
  • Schriftliche Anmeldung beim Grundbuchamt
  • Das Grundbuchamt führt die Schätzung durch oder ordnet sie an
  • Folgende Werte werden festgelegt:
    • Neuwert (Baukosten für ein gleichartiges Gebäude)
    • Zeitwert (aktueller Zustand des Gebäudes)
    • Verkehrswert/Steuerwert (mutmasslicher Verkaufswert)
    • Bei landwirtschaftlichen Grundstücken zusätzlich
      • Ertragswert
      • Belastungsgrenze BGBB
  • Die Schätzung ist kostenlos
  • Die Dauer hängt vom Umfang des Objekts ab
  • Neubau oder Umbau melden: Baukostenabrechnung mit schriftlicher Anmeldung ans Grundbuchamt schicken
  • Fragen zur Schätzung? Das Grundbuchamt hilft gerne weiter

Zuständige Abteilung