Hausverbot / Amtliche Anzeige

Hausverbot / Amtliche Anzeige

Worum geht es?

Wenn Sie jemandem ein Wohnungs-, Wirtshaus- oder Ladenverbot erteilen möchten, können Sie dies durch eine amtliche Anzeige über die Stadtkanzlei bestätigen lassen. Damit haben Sie einen sicheren Beweis, dass Sie das Verbot ausgesprochen haben.

  • Ausgefülltes Formular „Amtliche Anzeige“
  • Ihre persönlichen oder geschäftlichen Angaben (Name, Adresse, Kontakt)
  • Angaben (inkl. gültige Anschrift) zur betroffenen Person
  • Sie füllen das Formular aus.
  • Sie senden es der Stadtkanzlei per Post oder bringen es persönlich vorbei.
  • Die Stadtkanzlei leitet das Verbot an die betroffene Person weiter.
  • Diese Person kann eine Gegenerklärung einreichen, die Sie dann zugestellt bekommen.

Wichtig zu wissen:

  • Die Stadtkanzlei prüft das Verbot nicht rechtlich, sie bestätigt nur den Versand.
  • Hält sich die betroffene Person nicht an das Verbot, müssen Sie selbst Strafanzeige einreichen. Das Gericht prüft dann, ob Sie berechtigt waren, das Verbot auszusprechen.
  • Die amtliche Anzeige kostet CHF 30.00.
  • Die amtliche Anzeige dient als Beweis und wird in der Regel rasch zugestellt.
  • Gesuch ausfüllen und einreichen

Zuständige Abteilung