Heirat

Heirat

Worum geht es?

Die Ziviltrauung ist die offizielle, vor dem Gesetz gültige Eheschliessung, die von einem Zivilstandsbeamten/einer Zivilstandsbeamtin im Beisein von zwei Trauzeugen durchgeführt wird.

  • Nehmen Sie mit dem Zivilstandsamt Rorschach Kontakt auf, damit wir Ihnen bekanntgeben können, welche Dokumente für die Einleitung des Ehevorbereitungsverfahren benötigt werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige sind je nach Nationalität verschiedene Dokumente erforderlich, damit die Personendaten im schweizerischen Zivilstandsregister (Infostar) registriert werden können. Die Beschaffung kann längere Zeit in Anspruch. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an das Zivilstandsamt. Wir beraten Sie gerne.
  1. Vorbereitungsverfahren (Pflicht vor jeder Trauung)
    • Einreichen des «Fragebogens Eheschliessung» beim Zivilstandsamt
    • Zivilstandsamt teilt schriftlich mit, welche Unterlagen notwendig sind
    • Gesuch und verlangte Unterlagen einreichen
    • Zivilstandsamt prüft die Unterlagen
    • Bei Vollständigkeit Termin-Vereinbarung für das Vorbereitungsverfahren (Klärung Namensführung usw.)
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Trauung erfolgen
  2. Trauung
    • Trauung findet in den offiziellen Trauungslokalen des Zivilstandskreises statt
    • Anwesenheit von 2 Trauzeugen/Trauzeuginnen erforderlich
    • Bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten muss eine dolmetschende Person anwesend sein (Ausstandsgründe beachten)

Wer ist zuständig?

Das Regionale Zivilstandsamt Rorschach ist zuständig für Brautpaare mit Wohnsitz in:
Berg, Goldach, Mörschwil, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, St. Margrethen, Steinach, Thal, Tübach oder Untereggen.

Welches sind die Trauungsorte und -zeiten?

  • Montag–Freitag: Rathaus Rorschach oder Trauungslokale in den Gemeinden des Zivilstandskreises sowie in den Schlössern Wartegg und Wartensee
  • Samstag: nur für Brautpaare mit Wohnsitz im Zivilstandskreis
    • Rathaus Rorschach (Vormittag)
    • Schlösser Wartegg und Wartensee (Nachmittag, Reservation durch das Brautpaar)
    • Termine sind limitiert und oft früh ausgebucht (siehe Merkblatt Samstag-Trauungen)
    • Verbindlich erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Zivilstandsamt
  • Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens können Sie innerhalb von 3 Monaten auch bei einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz heiraten.
  • Bei einer geplanten Heirat im Ausland beachten Sie bitte das entsprechende Merkblatt.

Wie kann die Zeremonie gestaltet werden?

  • Persönliche Beiträge (Musik, Gedichte, Reden) sind möglich, müssen aber vorgängig angemeldet werden.
  • Im Rathaus: Bitte kein Reis, Konfetti o. Ä. → Reinigungskosten werden verrechnet
  • Apéro: Vor dem Rathaus möglich, aber nur in kleinem Rahmen (bei schlechtem Wetter keine Alternative im Rathaus)

Was geschieht nach der Trauung?

  • Sie erhalten einen gebührenpflichten Familienausweis für die privaten Meldungen in der Schweiz und auf Wunsch einen internationalen Eheschein fürs Ausland oder das Konsulat.

Wichtige Hinweise

  • Die Heirat verändert nicht automatisch das Schweizer Bürgerrecht oder den Heimatort.
  • Ausländische Partnerinnen und Partner erhalten durch die Heirat kein Schweizer Bürgerrecht.
  • Für Fragen zu Eheverträgen und Güterrecht wenden Sie sich an das Amtsnotariat oder einen Notar.
  • Die Gebühren variieren von Fall zu Fall und sind im eidgenössischen Gebührentarif geregelt.
  • Gerne erteilt Ihnen das Zivilstandsamt Auskunft über die Zusammensetzung der Gebühren-Positionen
  • Fragebogen Eheschliessung einreichen

Zuständige Abteilung