Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrente

Worum geht es?

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen (Ehepartner, Ehepartnerin, Kinder) in finanzielle Not geraten.

Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:

  • Witwenrenten
  • Witwerrenten
  • Waisenrenten

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite der SVA St. Gallen.

  • Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente muss bei jener Ausgleichskasse geltend gemacht werden, bei der die verstorbene Person zuletzt AHV‑Beiträge bezahlt hat.
  • Die Ausgleichskasse prüft Ihre Anmeldung.
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • Informationen und Formulare bei der SVA St. Gallen beschaffen

Zuständige Abteilung