Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB)

Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB)

Worum geht es?

Manche Menschen können ihre Angelegenheiten nicht alleine regeln – z. B. wegen Krankheit, Behinderung oder schwierigen Lebensumständen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hilft in solchen Fällen, damit Kinder, Jugendliche und Erwachsene geschützt sind.

  • Ihre persönlichen Angaben
  • Angaben zur betroffenen Person oder Familie
  • Je nach Situation: Arztberichte, Unterlagen zu Betreuung oder Finanzen
  • Meldung an die KESB (durch Angehörige, Fachstellen oder von Amtes wegen)
  • Abklärung der Situation
  • Beratung oder Anordnung von Schutzmassnahmen
  • Beispiele für Massnahmen:
    • Beratung und Ermahnung von Eltern und Kindern
    • Einsetzen einer Beistandschaft oder Vormundschaft
    • Schutz von Kindesvermögen
    • Platzierung in einer Pflegefamilie oder Institution
    • Fürsorgerische Unterbringung (z. B. in einer Klinik)
  • Abklärungen und Massnahmen können Zeit in Anspruch nehmen.
  • Kosten hängen vom Einzelfall ab und werden von der KESB mitgeteilt.

Zuständig ist die KESB Region Rorschach

Adresse: Breitenweg 5, Postfach 24, 9403 Goldach
Telefon: +41 58 228 32 00
E-Mail: kesb.regionrorschach@kesb.sg.ch

Zuständige Abteilung