Kindesanerkennung

Kindesanerkennung

Worum geht es?

Wenn ein Kind ausserehelich geboren wird, kann der leibliche Vater das Kind anerkennen.

Gleichzeitig mit der Anerkennung können die Eltern die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben. In diesem Fall muss die Mutter auch persönlich erscheinen.

Die nötigen Dokumente hängen vom Einzelfall ab. Das Zivilstandsamt informiert Sie, welche Unterlagen erforderlich sind.

  • Fragebogen Anerkennung ausfüllen und einreichen
  • Zivilstandsamt informiert, welche Unterlagen vorliegen müssen.
  • Sobald alle Unterlagen vorliegen, vereinbart das Zivilstandsamt einen Termin.
  • Der Anerkennende/Kindsmutter müssen persönlich zur Anerkennung erscheinen.
  • Die Kosten und Dauer richten sich nach dem Einzelfall. Genauere Infos erhalten Sie beim Zivilstandsamt.
  • Reichen Sie den Fragebogen Anerkennung ein, um zu klären, welche Unterlagen Sie benötigen.

Zuständige Abteilung