Lotto- und Tombolabewilligung

Lotto- und Tombolabewilligung

Worum geht es?

Wenn ein Verein oder eine gemeinnützige Stiftung eine Lotto- oder Tombolaveranstaltung durchführen möchte, braucht es unter Umständen eine Bewilligung. Entscheidend ist die Höhe der Plansumme (also der Wert aller Lose).

  • Angaben zur Veranstaltung (Datum, Ort, Organisator)
  • Angaben zur Plansumme (Losanzahl und Preis)
  • Gesuchsformular (online erhältlich)
  • Bis CHF 50’000 Plansumme: Meist keine Bewilligung nötig (Ausnahmen siehe Art. 8 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiel).
  • Über CHF 50’000 Plansumme: Bewilligungspflichtig. Zuständig ist der Kanton St. Gallen.
  • Gesuch einreichen über die Webseite des Kantons.
  • Die Kosten und Bearbeitungsdauer sind Sache des Kantons.
  • Informationen dazu finden Sie direkt beim Kanton St. Gallen.

Zuständige Abteilung