Namenserklärung nach Scheidung

Namenserklärung nach Scheidung

Worum geht es?

Wer nach der Heirat seinen Namen geändert hat, behält diesen Namen auch nach der Scheidung. Er kann aber bei einem schweizerischen Zivilstandsamt erklären, seinen Ledignamen wieder annehmen zu wollen.

  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sie melden sich beim Zivilstandsamt.
  • Das Zivilstandsamt nimmt die Erklärung entgegen, sobald alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind
  • Für die Erklärung fallen Gebühren gemäss Tarif an.
  • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innert weniger Tage.
  • Wenden Sie sich direkt an das Zivilstandsamt Rorschach für Termin und Unterlagen.

Zuständige Abteilung