Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte

Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte

Worum geht es?

Sie können verlangen, dass eine bestimmte Betreibung nicht im Betreibungsregister an Dritte weitergegeben wird. Voraussetzung ist, dass Sie gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben haben.

  • Die Betreibungsnummer
  • Das ausgefüllte Gesuchsformular
  • Formular ausfüllen
  • Beim Betreibungsamt einreichen.
  • Das Amt prüft Ihr Gesuch.

Wichtig zu wissen:

  • Das Gesuch darf erst 3 Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls eingereicht werden.
  • Wenn Sie es zu früh einreichen, kann es kostenpflichtig abgewiesen werden.
  • Pauschalgebühr: CHF 40.00
  • Diese ist in jedem Fall zu bezahlen (auch wenn das Gesuch abgelehnt wird).
  • Gesuch ausfüllen und einreichen

Zuständige Abteilung