Patent für den Verkauf  von gebrannten Wassern

Patent für den Verkauf von gebrannten Wassern

Worum geht es?

Wer gebrannte Wasser (Schnaps, Spirituosen) verkaufen will, braucht dafür ein Patent der Stadt Rorschach.

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweise zu den Voraussetzungen:
    • Sie sind handlungsfähig (volljährig, urteilsfähig) – Nachweis mittels Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag, sofern nicht in Rorschach wohnhaft (nicht älter als 3 Monate, ausgestellt von der Wohnortsgemeinde)
    • Sie sind zuverlässig und führen den Betrieb einwandfrei
    • Sie dürfen die Geschäftsräume nutzen (z. B. Mietvertrag oder Eigentum)
    • Arbeitsvertrag (im Angestelltenverhältnis)

Falls Ihr Geschäft wenigstens 6 Steh- oder Sitzplätze anbietet, ist ein Gastwirtschaftspatent erforderlich.

 

  • Formular ausfüllen
  • Formular mit allen Beilagen bei der Stadtkanzlei einreichen
  • Die Stadtkanzlei prüft die Unterlagen
  • Sie erhalten das Patent, wenn alles erfüllt ist
  • CHF 200.00 für ein Jahr
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Tage.
  • Gesuch ausfüllen und einreichen

Zuständige Abteilung