Schlichtungsbegehren Miete und Pacht

Schlichtungsbegehren Miete und Pacht

Worum geht es?

Das Sekretariat der Schlichtungsstelle berät Mietende oder Vermietende bei Problemen und Streitigkeiten in Mietverhältnissen (Beratung vor Ort nur auf Voranmeldung).

Wenn sich eine Partei ungerecht behandelt fühlt, kann sie bei der Mietschlichtungsstelle eine Klage mit einem Rechtsbegehren einreichen. Die Schlichtungsbehörde wird beide Parteien vorladen und versuchen, eine Einigung zu erreichen.

  • Ausgefülltes Schlichtungsbegehren (Formular)
  • Mietvertrag
  • Belege, die den Streit betreffen (z. B. Schreiben, Abrechnungen)
  • Schlichtungsbegehren bei der Schlichtungsstelle einreichen.
  • Die Stelle lädt beide Parteien zu einer Verhandlung ein.
  • Ziel: Einigung finden. Wenn das nicht möglich ist, stellt die Stelle eine Klagebewilligung aus.
  • Das Verfahren ist kostenlos.
  • Die Dauer hängt vom Einzelfall ab (meist einige Wochen bis wenige Monate).
  • Formular und weitere Infos erhalten Sie direkt bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse.

Zuständige Abteilung