Finanzielle und betreuende Sozialhilfe

Finanzielle und betreuende Sozialhilfe

Worum geht es?

Die finanzielle Sozialhilfe sichert durch Geld- oder Sachleistungen sowie Kostengutsprachen das soziale Existenzminimum. Die betreuende Sozialhilfe bietet Beratung und Begleitung, damit Sie Ihre Situation wieder selbständig meistern können. Bei der Sozialhilfe gilt der Grundsatz der Subsidiarität, d. h. es werden zuerst andere Unterstützungsmöglichkeiten gesucht (z. B. Familie, Versicherungen, andere Stellen).

Bitte bringen Sie – falls vorhanden – mit:

  • Ausweis (ID/Pass), Aufenthaltsbewilligung
  • Mietvertrag / aktuelle Miete, Nebenkosten
  • Lohnabrechnungen / Arbeitsvertrag / Kündigung
  • Kontoauszüge (letzte 3 Monate), Vermögensnachweise
  • Krankenkassen-Police und Prämienrechnungen
  • Rechnungen/Betreibungen/Schuldenübersicht
  • Entscheide (ALV/IV/PK/Unterstützungen, Gerichtsentscheide)

Fehlt etwas? Kommen Sie trotzdem – wir klären es mit Ihnen.

  • Kontakt aufnehmen: Telefonisch oder am Empfang des Sozialamtes, Kirchstrasse 8
  • Antrag auf Sozialhilfeleistungen downloaden oder am Schalter abholen und ausfüllen. Hilfe beim Ausfüllen des Formulars bietet die Fachstelle Gesellschaft (LINK).
  • Antragsformular mit den Unterlagen einreichen: Wahrheitsgetreu und vollständig –> Dokumente mit einem * sind für eine erste rasche Prüfung zwingend notwendig
  • Prüfung: Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie vom Sozialamt möglichst schnell zu einem Gespräch eingeladen. Aufgrund Ihrer Situation wird der Anspruch geprüft und die Höhe der Sozialhilfeleistung berechnet.
  • Finanzielle Sozialhilfe: Sie erhalten einen Entscheid; bewilligte Leistungen werden ausbezahlt/vergütet.
  • Betreuende Sozialhilfe: Sie erhalten persönliche Beratung bis zur Ablösung von der finanziellen Sozialhilfe.

Für die Gesuchstellenden gelten wichtige Pflichten:

  • Auskunftspflicht: Sie geben wahrheitsgetreu Auskunft zu Einkommen und Vermögen. Das Sozialamt darf relevante Unterlagen einsehen (z. B. Mietvertrag, Lohn, Entscheide) und nötige Informationen bei Dritten einholen (mit Ihrer Ermächtigung).
  • Mitwirkungspflicht: Im Verlauf der Unterstützung sind sie verpflichtet mitzuwirken, sodass eine nachhaltige Ablösung von der finanziellen Sozialhilfe ermöglicht wird.
  • Rückzahlung: Sozialhilfe wird aus Steuergeldern finanziert und ist grundsätzlich rückzahlbar, wenn es Ihre Lage später erlaubt.
    • Missbräuchlich bezogene Leistungen (falsche/fehlende Angaben) müssen zurückerstattet werden.
    • Erben müssen aus der Erbschaft zurückzahlen, was die verstorbene Person erhalten hat.
    • Die Rückerstattungspflicht erlischt 15 Jahre nach Bezug.
  • Dauer: Wir bearbeiten Ihr Gesuch so rasch wie möglich; die Dauer hängt von den Unterlagen und Abklärungen ab.

Sie sind in einer finanziellen Notsituation? – Melden Sie sich telefonisch beim Sozialamt.

Zuständige Abteilung