Standaktion auf öffentlichem Grund

Standaktion auf öffentlichem Grund

Worum geht es?

Wenn Sie auf öffentlichem Grund einen Informations- oder Verkaufsstand aufstellen möchten, brauchen Sie eine Bewilligung der Stadt.

  • Erlaubt sind Standaktionen auf dem Marktplatz oder dem Trischliplatz.
  • Nicht erlaubt sind sie auf der Seepromenade.
  • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular mit Angaben zur geplanten Aktion (Ort, Datum, Uhrzeit, Art der Aktion)
  • Füllen Sie das Gesuchsformular aus.
  • Reichen Sie es mindestens eine Woche vor der Aktion bei der Stadt ein.
  • Die Stadt prüft Ihr Gesuch und erteilt Ihnen die Bewilligung oder gibt eine Rückmeldung.
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.
  • Allfällige Gebühren werden im Bewilligungsentscheid mitgeteilt.
  • Gesuch ausfüllen und einreichen

Zuständige Abteilung