Steuer-Stundung

Steuer-Stundung

Worum geht es?

Sie können beim Steueramt beantragen, dass Sie Ihre Steuerrechnungen später zahlen dürfen. Wir bitten Sie dazu bereits einen Vorschlag vorzubereiten und diesen dem Steueramt zu unterbreiten.

  • Für kurze Zahlungsfrist (bis 6 Monate): kein Gesuch, nur Online-Antrag.
  • Für längere Frist (über 6 Monate):
    • unterschriebenes Stundungsgesuch
    • Budgetaufstellung
  • Antrag bis 6 Monate: direkt online ausfüllen.
  • Antrag über 6 Monate: Gesuch und Budget einreichen (auch online möglich).
  • Das Steueramt prüft Ihr Gesuch und meldet sich bei Ihnen.
  • Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Tage.
  • Online-Antrag stellen für Stundungen bis 3 Monate
  • Stundungsgesuch mit Budgetaufstellung einreichen für Stundungen länger als 3 Monate
Steuer-Stundung beantragen

Gewünschte Anzahl Raten i Bis zu 6 Raten können Sie direkt über das Online-Formular beantragen. Bei mehr als 6 Raten ist ein Stundungsgesuch beim Kantonalen Steueramt erforderlich.



Hinweis zur Zahlung

Unsere Online-Zahlung wird aktuell überarbeitet und steht im Moment nicht zur Verfügung.

Bei kostenpflichtigen Bestellungen erhalten Sie automatisch eine Rechnung. Kostenfreie Angebote sind davon selbstverständlich nicht betroffen.

Die Online-Zahlung wird schon bald wieder verfügbar sein.

Zuständige Abteilung