Tierschutz / herrenlose Hunde

Tierschutz / herrenlose Hunde

Worum geht es?

Unter den Begriff Tierschutz fallen Massnahmen gegen Tier-Misshandlungen, -Verwahrlosung und falsche Tierhaltung. Der Tierschutz ist in eidgenössischen und kantonalen Gesetzen geregelt. Jede Gemeinde im Kanton St. Gallen muss eine verantwortliche Person bezeichnen, welche die Tierhaltung überwacht. Zuständig ist der/die Tierschutzbeauftragte. In Rorschach ist er/sie auch für herrenlose und entlaufene Hunde zuständig.

  • Ihre Kontaktdaten
  • Angaben zum Tier oder zum Anliegen (z. B. Beobachtung, Fragen zur Haltung, Fundtier)
  • Sie melden Ihr Anliegen bei der Tierschutzbeauftragten
  • Der/die Tierschutzbeauftragte prüft die Situation und unterstützt Sie allenfalls bei den nächsten Schritten.
  • Die Dienstleistung ist kostenlos.
  • Meldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
  • Melden Sie Missstände an den/die Tierschutzbeauftragte/n.