Todesfallanmeldung

Todesfallanmeldung

Worum geht es?

Wenn ein Mensch stirbt, gibt es für die Angehörigen einiges zu regeln. Die wichtigsten Schritte sind in einer Broschüre des Amtsnotariats zusammengefasst.

Das Bestattungsamt des letzten Wohnortes ist für die Organisation der Bestattung zuständig, wozu Entscheidungen über die Bestattungsart, den Termin und den Ort der Beisetzung gehören.

Die Broschüre zeigt, was nach einem Todesfall zu tun ist – von der Meldung beim Bestattungsamt bis zu Fragen rund um Beerdigung, Nachlass und private Meldungen.

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Persönliche Unterlagen der verstorbenen Person (falls vorhanden Familienbüchlein)
  • Den Todesfall beim Bestattungsamt des Wohnortes melden
  • Das Bestattungsamt wird mit Ihnen zusammen die Abläufe besprechen
  • Weitere Schritte nach der Broschüre erledigen (z. B. Kündigungen, Banken, Versicherungen)
  • Die Kosten für die Bestattung hängen von der gewählten Bestattungsart ab.
  • Die Räte von Rorschach und Rorschacherberg haben dafür einen Gebührentarif erlassen.
  • Todesfall sofort beim Bestattungsamt des Wohnortes melden

Zuständige Abteilung