Verkürzung der Schliessungszeit

Verkürzung der Schliessungszeit

Worum geht es?

Gastwirtschaftsbetriebe müssen nachts zwischen 00.00 und 05.00 Uhr geschlossen bleiben. Am Wochenende (Fr/Sa und Sa/So) beginnt die Schliessungszeit erst um 01.00 Uhr.

Für bestimmte Anlässe können Sie als Patentinhaber ein Gesuch stellen, damit die Schliessungszeit verkürzt oder ganz aufgehoben wird.

  • Name und Adresse des Betriebs
  • Angaben zum Anlass (Datum, Uhrzeit, Art des Anlasses)
  • Unterschrift des Patentinhabers
  • Gesuch bei der Stadtverwaltung einreichen (Formular).
  • Die zuständige Stelle prüft das Gesuch.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid.

Besonderheiten:

In Hotels und ähnlichen Betrieben dürfen Speisen und Getränke jederzeit an

  • übernachtende Gäste und
  • Teilnehmende mehrtägiger Tagungen
    abgegeben werden.
  • Gebühren: CHF 30.00 pro verkürzter Stunde
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.
  • Gesuch ausfüllen und einreichen
  • Bei Fragen: Kontakt mit der Stadtverwaltung aufnehmen

Zuständige Abteilung