Verwertungsbegehren

Verwertungsbegehren

Worum geht es?

Wenn eine Pfändung durchgeführt wurde, kann die Gläubigerin oder der Gläubiger verlangen, dass die gepfändeten Sachen oder Immobilien verkauft werden. Das nennt man Verwertungsverfahren.

Bei einer Lohn- oder Verdienstpfändung braucht es kein Verwertungsbegehren.

  • Das ausgefüllte Formular «Verwertungsbegehren»
  • Formular online bei easygov.swiss ausfüllen
  • Das Verwertungsbegehren wird beim zuständigen Betreibungsamt eingereicht (dort, wo die Pfändung gemacht wurde).
  • Das Amt organisiert danach die Verwertung (z. B. Versteigerung der gepfändeten Gegenstände).
  • Es fallen Gebühren gemäss Gebührenverordnung an.
  • Die Dauer hängt vom Verfahren ab.

Zum Online-Formular auf easygov.swiss

Zuständige Abteilung