Winterdienst

Winterdienst

Worum geht es?

Die Stadt Rorschach sorgt im Winter dafür, dass Strassen und Trottoirs geräumt und sicher begehbar sind. Es gibt drei Stufen der Wichtigkeit:

  • Hauptstrassen und Trottoirs
  • Sammelstrassen
  • Erschliessungsstrassen
  • Der Winterdienst wird auf öffentlichem Grund vollumfänglich von der Stadt organisiert.

Wenn es Schnee oder Eis auf den Strassen gibt, kann in einer Gemeinde wie Rorschach nicht überall gleichzeitig geräumt werden. Deshalb werden die Strassen nach ihrer Bedeutung für den Verkehr und die Versorgung in drei Gruppen eingeteilt. So kann festgelegt werden, welche Strassen zuerst und welche später geräumt oder gestreut werden.

Das Ziel ist, die Sicherheit und eine gute Nutzung der Strassen, Trottoirs und Fusswege zu gewährleisten.

Auftaumittel dürfen im Winterdienst nur eingesetzt werden, wenn Schnee oder Eisglätte anders nicht ausreichend bekämpft werden können. Vor dem Einsatz von Auftaumitteln muss der Schnee zunächst mechanisch entfernt werden. Eine sorgfältige Schneeräumung ist wichtig, damit Auftaumittel sparsam und möglichst umweltschonend verwendet werden können.

Vorbeugend dürfen Auftaumittel nur dann eingesetzt werden, wenn das Wetter kritisch ist.

Bei längerer Kälte oder wenn geschmolzenes Wasser in der Nacht wieder gefriert, können die festgefrorenen Ränder der Strasse nicht vollständig gereinigt werden.

Auftaumittel verhindern, dass sich Glatteis bildet. Durch einen chemischen Vorgang wird der Gefrierpunkt von Wasser gesenkt. Das übliche Streusalz – oft einfach «Salz» genannt – besteht zu über 95 % aus Steinsalz bzw. Kochsalz (NaCl).

Weil zu viel Salz der Umwelt schaden kann, muss der Unterhaltsdienst zwischen sicherer Strasse und Schutz der Pflanzen abwägen. Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, arbeitet der Unterhaltsdienst nach dem Grundsatz: So viel wie nötig – so wenig wie möglich.

Mit modernen Streugeräten kann die Salzmenge sehr genau eingestellt werden – etwa 10 Gramm (ca. ein Teelöffel) pro Quadratmeter. Neue technische Entwicklungen im Winterdienst werden laufend verfolgt. Im Moment gibt es aber leider noch keine umweltfreundliche Alternative zu Salz.

Es gelten folgende Zuständigkeiten

  • Für die Churerstrasse, Hauptstrasse, Thurgauerstrasse und St. Gallerstrasse: das Strassenkreisinspektorat St. Gallen.
  • Für alle anderen öffentlichen Strassen im Stadtgebiet: die Stadt Rorschach
  • Auf Privatstrassen erfolgt kein öffentlicher Winterdienst. In Spezialfällen ist deren Unterhalt vertraglich geregelt und erfolgt in 3. Priorität.
  • Der Bereich zwischen Hauseingang und Trottoir ist privat und Sache der Verwaltung bzw. des Grundeigentümers.
  • Bei beschränkten Platzverhältnissen kann die Stadt gemäss kantonalem Strassengesetz (Art. 64 lit. a) privates Grundeigentum zur Schneeräumung beanspruchen. Das Beseitigen des auf diese Weise angefallenen Schnees ist Sache der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer resp. der betroffenen Verwaltung.

Der Winterdienst auf öffentlichen Strassen wird über die Steuern finanziert.

Es gibt drei Dringlichkeitsstufen, welche ab frühmorgens abgearbeitet werden. Die Dauer hängt von der Schneemenge ab:

  1. Dringlichkeit
    • Strassen im übergeordneten Verkehrsnetz (Hauptverkehrs- und Sammelstrassen)
    • Strassen, auf denen öffentliche Verkehrsmittel fahren, sowie deren Haltestellen
    • Wege und Strassen, die zu Bahnhöfen oder zur Feuerwehr führen, sowie stark genutzte Fusswege
  1. Dringlichkeit
    • Quartierstrassen, Fussgängerverbindungen, Treppenanlagen
  1. Dringlichkeit
    • Alle übrigen öffentlichen Verkehrsflächen
  • Bei Fragen oder Meldungen (z. B. ungeräumte Strasse) wenden Sie sich direkt an den Werkhof Rorschach.

Zuständige Abteilung