Zuzug, Wegzug, Umzug

Zuzug, Wegzug, Umzug

Worum geht es?

Bei einem Zuzug nach Rorschach, einem Umzug innerhalb der Stadt oder einem Wegzug aus Rorschach sind Sie verpflichtet, dies dem Einwohneramt innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Zuzug Schweizer Person

  • Persönliche Vorsprache oder via eUmzug
    (www.eumzug.swiss / eUmzug nicht möglich, wenn Zuzug vom Ausland oder Wegzug bereits erfasst)
  • Krankenkassennachweis
    (aktuelle Schweizer Krankenkassenkarte oder Krankenkassenpolice nach KVG)
  • Miet- oder Untermietvertrag mit Vermieterbestätigung
    (wenn kein Eigentum)

Zuzug ausländische Personen

  • Persönliche Vorsprache oder via eUmzug
    (www.eumzug.swiss / eUmzug nicht möglich, wenn Zuzug vom Ausland oder Wegzug bereits erfasst)
  • Gültiges heimatliches Reisedokument im Original
    (wenn kein Eigentum)
  • Gültiger Ausländerausweis/Bewilligung im Original
  • Gebühr Ausländerausweis/Bewilligung
    (gemäss kantonalem Gebührentarif vom Migrationsamt)
  • Krankenkassennachweis
    (aktuelle Schweizer Krankenkassenkarte oder Krankenkassenpolice nach KVG)
  • Miet- oder Untermietvertrag mit Vermieterbestätigung
  • Heimatliche Zivilstandsdokumente
    (Familienbüchlein, Heirats-, Scheidungs,- oder Geburtsurkunde)
  • Gesuch und Unterlagen für den Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige
    (Bestätigung Sozialamt, Betreibungsregisterauszug, zusätzlich bei B-Bewilligungen Formular A1)

Zusätzlich bei Zuzug ausländischer Personen aus dem Ausland

  • Gesuche: Formular A1 + Unterlagen gem. Merkblatt des Migrationsamtes St. Gallen
    bei Familiennachzug Formular A2 + Unterlagen gem. Merkblatt des Migrationsamtes St. Gallen

Umzug

  • Persönliche Vorsprache oder via eUmzug
    (www.eumzug.swiss)
  • Miet- oder Untermietvertrag mit Vermieterbestätigung
  • Gebühr Ausländerausweis/Bewilligung
    (gemäss kantonalem Gebührentarif vom Migrationsamt)

Wegzug

  • Persönliche Vorsprache oder via eUmzug
    (www.eumzug.swiss / eUmzug nicht möglich, wenn Wegzug ins Ausland erfolgt)
  • Meldung online via eUmzug ausfüllen oder persönlich beim Front-Office vornehmen
  • Daten werden im Einwohnerregister angepasst
  • Anmeldebestätigung erhalten Sie automatisch per Post (bei einem Zuzug)

Bitte beachten

  • Die Formulare und Merkblätter können auf der Webseite des Migrationsamtes St. Gallen heruntergeladen werden.
  • Stromablesung: Bei Wegzug zusätzlich die Technischen Betriebe informieren.
  • Schule: Bei schulpflichtigen Kindern die Schulverwaltung benachrichtigen.
  • Gebühr gemäss kantonalem Gebührentarif des Migrationsamts
  • Kostenlos für Schweizer Personen
  • Die Verarbeitung dauert wenige Tage
  • Formular online via eUmzug ausfüllen oder persönlich beim Front-Office vornehmen
  • Falls nötig: Abmeldung bei den Technischen Betrieben für die Stromablesung
  • Bei Kindern: Meldung an die Schulverwaltung

Zuständige Abteilung