Planung für die Weiterentwicklung an der Löwenstrasse Süd

Zwischen Löwenstrasse und Löwengartenstrasse soll mit der Planung Löwenhöfe ein weiteres Stück Stadt erneuert werden. Die bisher gewerblich-industriell geprägte Fläche soll sich zu einem gut durchgrünten Wohn- und Mischquartier weiterentwickeln. Dafür braucht es einen Teilzonen-plan und einen Sondernutzungsplan.

Das Gebiet zwischen der St. Gallerstrasse und der Löwengartenstrasse verändert sich seit mehreren Jahren. Nach dem Löwengartenquartier und der Wohnüberbauung Stadtleben soll nun auch das Areal der ehemaligen Zimmerei Lanter und der Carrosserie Batliner neu bebaut werden. Die Grundeigentümerin UZE AG plant dort das Projekt Löwenhöfe. Es bildet gegen Osten hin den vorläufigen Abschluss dieser Quartierentwicklung.

Das Planungsgebiet liegt zwischen der Löwenstrasse im Norden und der Löwengartenstrasse im Süden. Es umfasst die Parzelle Nr. 926 sowie Teile der Parzellen Nrn. 925 und 1754 mit einer Fläche von rund 3’953 Quadratmetern. Heute liegt das Areal in der Gewerbe- und Industriezone. Künftig soll es in eine viergeschossige Wohn-Gewerbezone (WG4) überführt werden, welche die gleichen resp. noch etwas restriktivere Regelbauvorschriften hat wie die aktuelle Gewerbe- und Industriezone.

Ein Richtprojekt mit Wohnungen, Ateliers und Höfen

Das Richtprojekt Löwenhöfe stammt vom Architekturbüro Allemann Bauer Eigenmann Architekten AG. Für die Umgebungsgestaltung wurde Pauli Stricker Landschaftsarchitekten beigezogen. Vorgesehen ist eine Überbauung mit mehreren miteinander verbundenen Baukörpern. Die Gebäude nehmen die Topografie zwischen der höher gelegenen Löwengartenstrasse und der tiefer liegenden Löwenstrasse auf. Die Bebauung orientiert sich zur Löwenstrasse und fasst den Strassenraum. Gegen Süden öffnet sich die Anlage mit gestaffelten Baukörpern und Hofräumen.

Geplant sind insgesamt 65 Wohnungen sowie vier Ateliers mit separatem Zugang ab der Löwenstrasse. Der Wohnungsmix umfasst vor allem 4.5- und 3.5- Zimmer-Wohnungen und richtet sich damit auch an Familien. Ergänzt wird das Angebot durch kleinere Wohnungen sowie eine 5.5-Zimmer-Wohnung. Die Ateliers eignen sich auch für eine gewerbliche Nutzung und tragen dazu bei, dass das Quartier nicht zu einem reinen Wohngebiet wird. Ein wichtiger Bestandteil des Projekts ist die Freiraumgestaltung. Die Innenhöfe, Wege und Grünflächen sollen als Aufenthalts-, Spiel- und Begegnungsräume dienen. Vorgesehen sind Sträucher, naturnahe Wildblumenwiesen, hochstämmige Bäume sowie ein Spielbereich beim Übergang zur benachbarten Wohnanlage Stadtleben. Die Versiegelung soll möglichst gering bleiben. Wege werden, soweit möglich, sickerfähig gestaltet.

Ein Projekt im Einklang mit der übergeordneten Planung

Die Entwicklung der Löwenhöfe entspricht den Zielen der Stadt Rorschach. Das Stadtentwicklungskonzept, das Siedlungskonzept, der kommunale Richtplan sowie die städtebaulichen Leitlinien sehen für dieses Gebiet eine Transformation von Industrie und Gewerbe hin zu einem gemischten Quartier mit Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe vor.

Auch die übergeordneten Planungen sprechen für die vorgesehene, sorgfältige Innenentwicklung. Das Areal liegt zentral und ist gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Das Agglomerationsprogramm St.Gallen-Bodensee sowie die städtischen Entwicklungsabsichten sehen an solchen Lagen eine dichtere Siedlungsentwicklung vor. Gleichzeitig sind Grünräume, Biodiversität und ein gutes Mikroklima zu fördern.

Erschliessung über die Löwenstrasse

Das Gebiet ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden. Die Bahnhaltestelle Rorschach Stadt sowie die Bushaltestellen Landhaus und Löwengarten liegen in kurzer Gehdistanz. Deshalb weist das Areal die ÖV-Güteklasse B auf. Diese gute Erschliessung erlaubt eine Reduktion der Autoabstellplätze gegenüber dem Grundbedarf nach städtischem Reglement. Im Richtprojekt sind 66 Autoabstellplätze in einer unterirdischen Tiefgarage vorgesehen.

Die Haupterschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Löwenstrasse. Dort befinden sich auch die Zufahrt zur Tiefgarage sowie Zugänge zu Wohnungen, Ateliers und Abstellflächen. Für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende sind zusätzliche Zugänge ab den umliegenden Strassen und zwei Wegverbindungen vorgesehen. Es sind 213 Veloabstellplätze geplant. Ein Fuss- und Veloweg verbindet das Areal in Ost-West-Richtung und knüpft an die benachbarte Überbauung Stadtleben an. Ein weiterer Fussweg führt von der Löwengartenstrasse an die Löwenstrasse. Damit wird das Areal für die Bevölkerung durchgängig.

Teilzonenplan und Sondernutzungsplan schaffen die Grundlage

Damit das Projekt realisiert werden kann, braucht es zwei zentrale Planungsinstrumente. Mit dem Teilzonenplan erfolgt die Umzonung des Areals von der Gewerbe- und Industriezone GI in die Wohn-Gewerbezone WG4. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen, um auf dem Areal Wohnen und ergänzende gewerbliche Nutzungen zu ermöglich.

Der Sondernutzungsplan regelt die besondere Bauweise. Er legt unter anderem die Baubereiche, die Erschliessung, die Parkierung, die Durchwegung, die Umgebungsgestaltung und weitere Qualitätsanforderungen fest. Eine Abweichung von der Regelbauweise ist nur möglich, wenn die im Sondernutzungsplan definierten Anforderungen an die hohe städtebauliche und architektonische Qualität eingehalten werden.

Zu den Abweichungen gehören unter anderem die Anzahl Vollgeschosse, die Gebäudehöhe, die Ausnützung und die Gebäudelänge. Diese Abweichungen sind damit begründet, dass an dieser zentralen und gut erschlossenen Lage eine qualitätsvolle Verdichtung möglich sein soll. Gleichzeitig sichert der Sondernutzungsplan Grünräume, Durchwegungen und eine gute Einordnung in das Quartier.

Verfahren mit öffentlicher Mitwirkung

Der Teilzonenplan und der Sondernutzungsplan werden in einem koordinierten Verfahren behandelt. Vorgesehen bzw. vorgegeben sind die kommunale und kantonale Vorprüfung, die Information und Mitwirkung der Bevölkerung, der Erlass durch den Stadtrat, die öffentliche Auflage und das fakultative Referendum.

Die Stadtbildkommission hat das Richtprojekt bereits im Rahmen eines qualitätssichernden Dialogverfahrens beurteilt. Dabei prüfte und beurteilte sie die städtebaulichen, freiräumlichen und architektonischen Qualitäten des Projektes.

Nun steht – parallel zur Vorprüfung beim Kanton – die öffentliche Mitwirkung an. Interessierte sind eingeladen, sich zum Richtprojekt sowie zu den Planungsinstrumenten (Teilzonenplan, Sondernutzungsplan) zu äussern. Die detaillierten Unterlagen sind nachstehend abrufbar. Wer sich an der Mitwirkung beteiligen möchte, kann seine Eingabe schriftlich an die Bau- und Stadtentwicklung richten, sei es per Mail an bus@rorschach.ch oder per Post an die Promenadenstrasse 74 in Rorschach. Die Mitwirkungsfrist läuft bis 6. September 2026.

Mit den Löwenhöfen soll ein neues Stück Stadt entstehen. Die Planung verbindet Wohnraum, Ateliers, begrünte Freiräume und neue Wegverbindungen. Damit wird die begonnene Entwicklung im Löwengartenquartier weitergeführt und das Gebiet zwischen Löwenstrasse und Löwengartenstrasse städtebaulich aufgewertet.