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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sg.ch/politik-verwaltung/abstimmungen-wahlen.html und des Bundes unter www.admin.ch

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Weiter Informationen entnehmen Sie auf der Webseite des Bundes.

Urne Öffnungszeiten

Die persönliche Stimmabgabe ist in der Woche vor Abstimmungssonntag auf der Stadtkanzlei am Donnerstag und Freitag während den Öffnungszeiten möglich.

Am Abstimmungssonntag ist die Urne im Rathaus von 10 Uhr bis 11 Uhr geöffnet.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Über 90 Prozent der Stimmen treffen als briefliche Stimmen beim Stimmbüro ein. Damit Ihre Stimme gültig ist, beachten Sie bitte:

  • dass Sie den oder die Stimmzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert oder in ein privates Kuvert legen und dieses verschliessen;
  • dass Sie den Stimmrechtsausweis unterschreiben und mit der aufgedruckten Rücksendeadresse versehen, die im Adressfenster des Zustellkuverts sichtbar sein muss, ins Kuvert schieben und zusammen mit dem Stimmzettelkuvert an den Zielort (Stadt Rorschach, Briefliche Stimmabgabe, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach) zurücksenden;
  • dass Sie das Rücksendekuvert spätestens am Dienstagabend der Post übergeben oder später Ihre Stimmunterlagen direkt in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen.

Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig und rechtzeitig, d.h. bis 12 Uhr am Abstimmungssonntag, beim Stimmbüro eintrifft.