Planen / Bauen
Möchten Sie eine Baute oder Anlage errichten, bzw. etwas daran ändern, brauchen Sie dafür eine Bewillgung der Gemeinde.
Möchten Sie eine Baute oder Anlage errichten, bzw. etwas daran ändern, brauchen Sie dafür eine Bewillgung der Gemeinde.
Das Grundbuchamt berät Sie bei Handänderungen, Grundstückschätzungen, Grundbuchauszug, Baukostenabrechnung und Vollmacht.
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Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange?
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