Stadtrat
Der Stadtrat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Stadt Rorschach. In den politischen Gemeinden muss der Rat mindestens drei Mitglieder zählen. In Rorschach besteht der Stadtrat aus dem vollamtlichen Stadtpräsidenten und dem hauptamtlichen Schulratspräsidenten, die jeder eines der beiden Departemente "Stadt" und "Schule" leiten, sowie den drei nebenamtlichen Stadträten, die in den ihnen zugeteilten Bereichen die Themenverantwortung tragen.
Unterstützt wird der Stadtrat durch den Stadtschreiber, der mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Stadtrates teilnimmt, und die Bereichsleiter, die zu einzelnen Geschäften beigezogen werden.
Der Stadtrat versammelt sich in der Regel jede 2. Woche zu einer Sitzung. Der Stadtpräsident führt bei den Verhandlungen den Vorsitz. Er bereitet die Geschäfte vor und vollzieht anschliessend die Beschlüsse des Stadtrates.
Die Stimmberechtigten wählen alle vier Jahre den Stadtrat.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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