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Geburt

Vor der Geburt
Vor der Geburt erhalten Sie vom Spital das unter Dokumente ebenfalls erhältliche Formular "Geburtsanmeldung". Dieses Formular können Sie selber ausfüllen und zusammen mit dem Familienausweis bei Spital-Eintritt der Hebamme abgeben. Wenn Sie keinen schweizerischen Familienausweis bzw. kein schweizerisches Familienbüchlein besitzen, nehmen Sie bitte in den nächsten Tagen mit dem Zivilstandsamt Ihres Wohnortes Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall, welche Dokumente benötigt werden, damit wir einen schweizerischen Familienausweis ausstellen können.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt abgeben.

Nach der Geburt
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Rorschach Zuhause geboren wurde, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu die ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene Geburtsanmeldung sowie den Familienausweis mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Einen Geburtsschein erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Kindanerkennung
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, informiert Sie die Dienstleistung Anerkennung über die dafür notwendigen Schritte.

Zugehörige Objekte

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