Heirat
In Rorschach steht für Trauungen der stilvolle Sitzungssaal des Stadtrates zur Verfügung.
In der Schweiz werden Ehen ausschliesslich beim Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Hochzeit stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.
1. Vorbereitung der Eheschliessung
1.1 Zuständigkeit
Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Vorbereitungsverfahren genannt und ersetzt das frühere Verkündverfahren. Das Zivilstandsamt Rorschach ist zuständig für Brautpaare, wenn Braut und/oder Bräutigam ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in den Gemeinden Berg, Goldach, Mörschwil, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, St. Margrethen, Steinach, Thal, Tübach oder Untereggen haben.
1.2 Notwendige Dokumente
Bitte nehmen Sie mit dem Zivilstandsamt Rorschach Kontakt auf, damit wir Ihnen die für die Einleitung des Vorbereitungsverfahren benötigten Dokumente bekannt geben können. Die für ausländische Verlobte erforderliche Dokumente sind je nach Heimatstaat verschieden und deren Beschaffung nimmt oft längere Zeit in Anspruch. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an das für Ihren Wohnsitz zuständige Zivilstandsamt, damit Sie genügend Zeit haben, um die erforderlichen Dokumente zu beschaffen.
1.3 Persönliches Gespräch zur Einleitung des Vorbereitungsverfahrens
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin, damit wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch das Vorbereitungsverfahren einleiten können. Die von uns bekannt gegebenen notwendigen Dokumente (siehe Ziff. 1.2) müssen vorgängig eingereicht werden.
Brautleute, mit denen keine verständliche Konversation in Deutsch möglich ist, müssen zur Eheanmeldung eine dolmetschende/übersetzende Person mitbringen. Diese Person darf weder mit der Braut noch dem Bräutigam nahe verwandt sein.
Über die Namensführung nach der Trauung beraten wir Sie gerne anlässlich dieses persönlichen Gesprächs.
1.4 Prüfung durch das Zivilstandsamt
Das Zivilstandsamt prüft, ob die Verlobten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ehe erfüllen und ob der Trauung kein rechtliches Hindernis entgegensteht. Ausländische Dokumente müssen durch die kantonale Aufsichtsbehörde und unter Umständen noch im Heimatstaat überprüft werden, was das Vorbereitungsverfahren verlängern kann und mit höheren Kosten verbunden ist. Nach der abgeschlossenen Prüfung kann der Trautermin definitiv festgelegt werden.
2. Trauung
Die Trauung kann frühestens 10 Tage und spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens erfolgen. Die Eheschliessung kann, muss aber nicht, beim zuständigen Zivilstandsamt des Wohnortes der Verlobten stattfinden. Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei mündigen Trauzeugen oder Trauzeuginnen statt. Das Brautpaar sowie die Trauzeugen müssen sich mit Pass oder Identitätskarte ausweisen. Die Trauung findet in deutscher Sprache statt. Für Verlobte, die diese Sprache nicht verstehen, ist ein Dolmetscher/Übersetzer beizuziehen.
2.1 Trauung von Montag bis Freitag
Das Zivilstandsamt Rorschach traut Brautpaare von Montag bis Freitag im Rathaus Rorschach und am Freitagnachmittag in den Trauungslokalen der Gemeinden Berg, Goldach, Mörschwil, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, St. Margrethen, Steinach, Thal, Tübach und Untereggen sowie auf den Schlössern Wartegg und Wartensee in Rorschachberg. Die Reservation auf den Schlössern erfolgt durch die Brautpaare.
2.2 Trauung am Samstag
Das regionale Zivilstandsamt Rorschach führt seit 1997 Samstag-Trauungen durch. Die Nachfrage hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Damit Sie und wir Ihre Trauung wie gewünscht organisieren können, haben wir folgende Punkte festgelegt:
Trauungsdaten
Die Termine der Samstag-Trauungen werden frühzeitig hier publiziert und aktualisiert.
Für das Jahr 2025 sind folgende Samstags-Trauungen vorgesehen:
- 17. Mai
- 14. Juni
- 19. Juli
- 9. August
- 6. September
Seit 2018 können sich nur noch Brautpaare mit Wohnsitz in unserem Zivilstandskreis an einem Samstag trauen lassen.
Nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre Terminwünsche berücksichtigen können. Ein Termin wird erst verbindlich, wenn dieser mit dem Zivilstandsamt abgesprochen wurde und das Zivilstandsamt eine entsprechende Termin-Bestätigung ausgestellt hat.
Trauungsorte
Die Samstag-Trauungen finden im Stadtratssaal im Rathaus Rorschach, Schloss Wartensee oder Schloss Wartegg statt.
Die Reservation im Schloss Wartegg und Schloss Wartensee ist frühzeitig durch das Brautpaar vorzunehmen. Ein Termin in den Schlössern ist nur möglich, wenn er mit den Schlössern und dem Zivilstandsamt abgesprochen ist.
2.3 Trauungszeremonie
Persönliche Beiträge
Bei der Ziviltrauung besteht die Möglichkeit, dass das Brautpaar, Trauzeugen, Verwandte oder Bekannte einen persönlichen Beitrag durch Vortragen von Gedichten, Texte etc. leisten oder eine musikalische Einlage organisieren. Bitte informieren Sie das Regionale Zivilstandsamt Rorschach vorgängig über persönliche Beiträge und/oder musikalische Einlagen.
Ziviltrauung im Rathaus Rorschach
Im Rathaus Rorschach bitten wir Sie aus Rücksicht auf andere Brautpaare auf das Streuen von Reis, Konfetti etc. zu verzichten. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Örtlichkeiten wieder so verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Ein allfälliger Reinigungs-Mehraufwand müsste Ihnen verrechnet werden.
Apéros vor dem Rathaus Rorschach
Für einen Apéro steht Ihnen der Platz vor dem Rathaus zur Verfügung, wobei ein ungehinderter Zugang zu den Eingängen gewährleistet sein muss. Bei Schlechtwetter besteht im Rathaus keine Möglichkeit für einen Apéro. Für grössere Apéros ab 30 Personen wenden Sie sich bitte an die umliegenden Gastronomie-Betriebe. Wir bitten Sie, auf grössere Festivitäten auf dem Rathaus-Platz zu verzichten.
Weiterleitung an persönliches Umfeld
Bitte leiten Sie diese Hinweise auch an Ihr persönliches Umfeld und insbesondere an Ihre Trauzeugen weiter. Besten Dank.
2.4 Trauung bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt
Wünschen die Verlobten bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt getraut zu werden, so stellt dasjenige Zivilstandsamt, das das Vorbereitungsverfahren durchgeführt hat, den Verlobten eine Trauungsermächtigung aus. Mit dieser kann der Termin beim gewünschten Zivilstandsamt vereinbart werden.
2.5 Trauung im Ausland
Wünschen Sie im Ausland zu heiraten, empfiehlt es sich vorgängig mit der zuständigen Schweizer Vertretung Kontakt aufzunehmen und abzuklären, welche Dokumente für die Heirat im gewünschten Land notwendig sind und wie nach der Heirat vorgegangen werden muss, damit die Eheschliessung auch in der Schweiz registriert werden kann.
3. Familienausweis
Im Anschluss an die Ziviltrauung wird dem Ehepaar ein Familienausweis abgegeben. Er dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand der Familie.
Auf Wunsch wird dem Ehepaar im Anschluss der Ziviltrauung eine Trauungsurkunde (Eheschein) ausgehändigt, welche in der Regel für die kirchliche Trauung benötigt wird.
4. Gebühren
Die Gebühr für die Trauung setzt sich wie folgt zusammen:
Vorbereitungsverfahren: Fr. 150.00
Prüfung ausländischer Dokumente durch die Kant. Aufsichtsbehörde: nach Aufwand
Trauung: Fr. 75.00; Zuschlag ausserhalb der ordentlichen Traustunden samstags: Fr. 75.00
Familienausweis mit Hülle: Fr. 50.00
Trauungsurkunde (Eheschein): Fr. 30.00
Im Weiteren können Kosten entstehen für Amtshandlungen ausserhalb des Rathauses sowie anderer zusätzlicher Dienstleistungen.
5. Bürgerrecht
Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb oder Verlust des Schweizer Bürgerrechtes oder des Schweizerischen Heimatortes. Ausländische Staatangehörige erhalten die schweizerische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch die Heirat mit Schweizer Staatsangehörigen. Ebenso wenig verlieren Schweizerinnen und Schweizer das Schweizer Bürgerrecht durch die Heirat mit ausländischen Staatsangehörigen.
6. Güterrecht
Brautleuten, die sich vor der Trauung über die Wirkungen der Ehe auf das eingebrachte Gut, auf zu erwartende Erbschaften, auf Einkommen, vorhandene Guthaben oder Schulden sowie über Eheverträge informieren wollen, wird empfohlen, entsprechende Fachliteratur zu konsultieren oder sich bei Sachverständigen zu erkundigen.
Zuständig für die Errichtung von Eheverträgen sind im Kanton St. Gallen das Amtsnotariat oder Anwälte (Notare).
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Fragebogen Eheschliessung (PDF, 624.08 kB) | Download | 0 | Fragebogen Eheschliessung |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zivilstandsamt der Region Rorschach | 071 844 21 47 | zivilstandsamt@rorschach.ch |