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Himmelslaternen steigen lassen

Bitte beachten Sie beim Steigenlassen von Himmelslaternen die Hinweise des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt). Die Stadt Rorschach erteilt keine Bewilligungen und lehnt jede Haftung für Unfälle, Schäden und Ansprüche ab, die im Zusammenhang mit dem Steigenlassen von Himmelslaternen stehen.

Bitte beachten Sie, dass das Stadtgebiet östlich des Kornhauses innerhalb des Abstands von 5 km zum Flugplatz St. Gallen-Altenrhein liegt (siehe Auflagen BAZL oben).

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